Mit dem Fernlicht kann man über das Abblendlicht hinaus einen größeren Bereich ausleuchten.
Das Fernlicht darf nur eingesetzt werden, wenn entgegenkommende oder vorausfahrende Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden.
Das Fernlicht kann auch kurzzeitig als sogenannte "Lichthupe" zur Warnung verwendet werden.
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