Fahrzeug - Beleuchtung


Lichthupe


Die Lichthupe darf in Deutschland nur eingeschränkt verwendet werden:
- zur Anzeige eines Überholvorganges ausserorts (Gegenverkehr darf nicht geblendet werden)
- bei Warnung bei Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern.

Die Lichthupe wird durch das kurzzeitige antippen des Fernlichtes ausgelöst.