Die Nebelscheinwerfer befinden sich an der Vorderseite des Fahrzeuges und sind unter den Abblend- und Fernscheinwerfern angebracht. Dadurch wird die Selbstblendung des Fahrzeuglenkers verringert, die durch die Reflexion des Lichtes der Nebelscheinwerfer, etwa durch dichten Nebel, auftritt.
Nach der StVO (Straßenverkehrsordnung) muss das Ablendlicht eingeschaltet werden, wenn am Tag durch Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich reduziert ist. Nur bei dieser Witterung dürfen Nebelscheinwerfer zusätzlich eingeschaltet werden. Die missbräuchlich Verwendung der Nebelscheinwerfer beträgt das Ordnungsgeld 10 Euro.
Nebelscheinwerfer sind nicht gesetzlich für den PKW vorgeschrieben.
Vorgeschrieben sind dagegen die Nebelschlussleuchten auf der Rückseite des Fahrzeuges.
Startseite autos-heute
Beleuchtung Startseite
Abblendlicht
Blinker
Bremslichter
Fernlicht
LED-Licht
Lichthupe
Nebelschlussleuchte
Nebelscheinwerfer
Parklicht
Tagfahrlicht
Warnblinkanlage
Reifen Portal
Datenschutzerklärung
Impressum